Online-Ausbildung für Schiedsrichter C und D
Für den Erwerb einer Schiedsrichter-Lizenz im TVV werden überwiegend für D & C Tageskurse angeboten. Vorbereiten muss sich jeder Prüfling selbstständig mit dem offiziellen Regelwerk. Dies kann zum einen beim DVV geordert werden https://www.volleyball-verband.de/de/service/schiedsrichter/regelwerk, oder im kostenfreien DVV eLearing nachgelesen werden. Erreichen kann man das Portal über den individuellen SAMS-Account (https://www.tv-v.de/ma/),unter VERBAND --> DVV eLearning. Unter dem Punkt Schiedsrichterwesen findet jedes SAMS-Mitglied das Regelwerk, sowie die Vorbereitungstests D- bzw. C-Theorie und Schreiber.
Damit werden notwendige Präsenzveranstaltung für die Theorie durch selbstständiges eLearning ersetzt und der theoretischen sowie praktischen Prüfung vorgeschaltet.
Ergebnisse der Test werden nicht gesichtet und sind auch keine Zulassungsvoraussetzung. Am Prüfungstag selbst findet eine Fragestunde, die Theorieprüfung sowie die Praxisprüfung statt!
Nach erfolgter Anmeldung wird die Lehrgangsgebühr i.H.v. 30,00€ berechnet. Hinzu kommt bei erfolgter Prüfungsanmeldung die Prüfungsgebühr:
| D/C-Lizenz | 15,00€ |
|---|---|
| B-Lizenz | 25,00€ |
Ausbildung
Voraussetzungen für eine Teilnahme
- Ausbildung zur C-Lizenz - Besitz einer gültigen* D-Lizenz, geleitete Spiele als 1. SR
- Ausbildung zur BK-Lizenz - Besitz einer gültigen* C-Lizenz, geleitete Spiele als 1. SR
* darf nicht länger als 2 Jahre abgelaufen sein
Weitere Voraussetzungen
- Bei D- und C-Lizenzen wird ein Lizenzfoto (nicht älter als 1 Jahr) zur Ausstellung der Lizenz benötigt
- dies wird selbstständig im SAMS Benutzerprofil hinterlegt
| Lizenzart | Theorie | Praxis |
|---|---|---|
| D-Lizenz | mind. 40 von 50 Fragen richtig beantworten | 1. und 2. SR im Spielbetrieb |
| C-Lizenz | mind. 40 von 50 Fragen richtig beantworten | 1. und 2. SR im Spielbetrieb |
| BK-Lizenz | mind. 80% der erzielbaren Punkte | 1. und 2. SR im Spielbetrieb |
Fortbildung
Voraussetzungen für eine Teilnahme
- Besitz einer gültigen* Lizenz der entsprechenden Lizenzstufe
- Nachweis geleiteter Spiele
* darf nicht länger als 2 Jahre abgelaufen sein











