Die Verbandsliga ist die zweithöchste Liga im Bundesland Thüringen.

Der Spielausschuss ist für die Betreuung der Liga zuständig. Ansprechpersonen zu allen Fragen rundum den Spielbetrieb in dieser Liga findet ihr hier.

2023/24 - Verbandsliga

Teams Spiele
Verbandsliga Nord Damen
12 121/121
Verbandsliga Nord Herren
10 80/81
Verbandsliga Süd Damen
10 89/90
Verbandsliga Süd Herren
9 71/72

Spielbetriebsverwaltung

   

Weitere Verschärfung der Corona-Regelungen

TVV | Corona-Informationen

Update 01.12.2021

Liebe Verantwortliche, liebe Vereinsvertreter und Vereinsvertreterinnen,

am Montag, 29.11.2021 hat sich das Präsidium in seiner turnusmäßig durchgeführten Sitzung erneut über die anhaltende Thematik „Corona im Spielbetrieb“ erneut ausgetauscht und beraten. 

Auch wenn an den Wochenenden 20./21.11. ca. 50% und 27./28.11.2021 weit mehr als 50% der Spiele im Landesspielbetrieb nicht stattfinden konnten, wird an dem Weg festgehalten, die Spiele weiterhin zu ermöglichen. 

Noch können und dürfen die Spiele ausgetragen werden, niemand kann sagen, wie lang das tatsächlich noch der Fall ist. 

Wenn es zu Spielabsagen, auf Grund der derzeit gültigen 2G+ Regelungen, kommt und dies frühzeitig absehbar ist, werden alle betroffenen Mannschaften gebeten, dies entsprechend früh zu kommunizieren. In diesem Fall haben die Staffelleiter noch die Chance zu reagieren und eventuell Spiele entsprechend vorzuziehen oder Spieltage zusammenzulegen. 

Am morgigen Donnerstag, 02.12.2021 wird Frank Eberhardt als zuständiger Vizepräsident eine Runde mit den Staffelleitern einberufen und das weitere Vorgehen besprechen, sowie weitere Möglichkeiten der Aufrechterhaltung des Spielbetriebs prüfen.

Unter folgendem Link sind die Corona-Regelungen für den organisierten Sportbetrieb sowie für Sportveranstaltungen mit Zuschauern des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport übersichtlich abrufbar. 

Hier ist nocheinmal klar und übersichtlich strukturiert aufgeschlüsselt, wer wann welchen Nachweis erbringen muss. Für den Trainer, bzw. die Trainerin ist im Erwachsenen-, wie auch im Jugendspielbetrieb bspw. ein 3G-Nachweis ausreichend. Auch ist klar geregelt, ab wann bei Zuschauern welche Regelung anzuwenden ist. 

Für Rückfragen stehen wir euch allen gern zur Verfügung. 

Viele Grüße und bleibt gesund

Christopher Röder-Rehberg


26.11.2021

Liebe Mitglieder, liebe Mannschaftsverantwortliche,

wir haben gewartet und gehofft, dass es bei den 2G-Regelungen für Sportveranstaltungen bleibt. Dem ist nun nicht so. Wir haben auf die offizielle Verordnung vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gewartet, diese liegt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor.

Der Thüringer Volleyball-Verband e.V. richtet sich in diesem Fall nach den Veröffentlichungen des Landessportbundes Thüringen e.V. (LSB). Wie auf den Seiten des LSB zu lesen, gibt es weitere Corona-Verschärfungen. 

Nachzulesen sind diese hier. 

Dementsprechend müssen wir euch darauf hinweisen, dass ab sofort im Trainings- und Wettkampfbetrieb die 2G+ Regelungen anzuwenden sind. Geimpfte und Genesene müssen somit nun ein negatives Testergebnis vorweisen. 

  • Testung vor dem Training
  • Testung vor dem Spiel

Auszug von der Homepage des LSB: 

2G+ (Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft oder Genesen und Nachweis eines negativen Testergebnisses auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 per Antigenschnelltest, PCR-Test oder Test mit einem alternativen Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren)
  • für alle Erwachsenen, die im Amateurbereich in geschlossenen Räumen am Trainings- und Wettkampbetrieb des organisierten Sports teilnehmen
Im Fall der Durchführung eines Selbsttests muss dieser durch die sich selbst testende Person vor Ort unter Beobachtung von Mitarbeitern oder von beauftragten Personen von Einrichtungen, Veranstaltern, anbietenden Personen oder Dienstleistern durchgeführt werden.

Zur Dokumentation empfehlen wir, die (hoffentlich negativen) Tests mit den jeweiligen Trikotnummern zu versehen und diese zu fotografieren. Somit könnt ihr die Ergebnisse problemlos dokumentieren. Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 8 Thür SARS-CoV-2-lfS-MaßnVO ist neben dem Antigen-Schnelltest durch ein Testzentrum und ein PCR-Test ebenfalls ein Selbsttest durch Anwendung eines medizininischen Laien zulässig.

Weiterhin gilt, dass alle Teams, die auf Grundlage der genannten Regelungen nicht am Spielbetrieb teilnehmen können, die Spieltage aussetzen und zu einem späteren Zeitpunkt durchführen können. 

Wir bedanken uns für euer Verständnis und freuen uns, wenn trotz der erschwerten Umstände möglichst viele Spiele stattfinden können. 

Bleibt gesund. 

Mit freundlichen Grüßen

Christopher Röder-Rehberg

veröffentlicht am Freitag, 26. November 2021 um 14:53; erstellt von Röder-Rehberg, Christopher
letzte Änderung: 20.12.21 09:56